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Finanzlexikon: auffanggesellschaft

auffanggesellschaft

Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Rettung des Geschäftsbetriebs eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft. Diese übernimmt von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den belastenden Verbindlichkeiten fort. Eventuell erwirtschaftete Gewinne werden an das insolvente Unternehmen abgeführt.

Wenn ein Unternehmen (zum Beispiel eine GmbH oder Aktiengesellschaft) zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet - also vor der Insolvenz steht, so müssen dessen Gläubiger damit rechnen, dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können und wertlos werden. Deshalb wird manchmal der Versuch unternommen, schon die Zahlungsunfähigkeit durch die Gründung einer Auffanggesellschaft zu mildern, um die Insolvenz zu verhindern.

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